Stand vom 16.10.2026: Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Kurse, Fahrten und Veranstaltungen des Ski-Club Poing e.V. (im Folgenden „SCP“), unabhängig davon, ob sie im Einzelfall als Skikurs, Fahrt oder Veranstaltung bezeichnet werden.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Mitgliedschaft im SCP. Das Mitgliedsjahr beginnt unabhängig vom Eintrittsdatum jeweils am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres.
Für einzelne, vom SCP ausdrücklich als offen gekennzeichnete Veranstaltungen oder Termine können auch Nichtmitglieder teilnehmen; die entsprechende Kennzeichnung erfolgt in der jeweiligen Ausschreibung.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung muss vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bis zur Höchstteilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltung bearbeitet. Der SCP versendet eine Anmeldebestätigung. Verbindlich wird die Anmeldung erst mit Zahlungseingang (Annahme).
Buchungsschluss ist, soweit nicht anders vermerkt oder die Veranstaltung bereits ausgebucht ist, jeweils 5 Tage vor Beginn.
§ 3 Teilnahmegebühr und Zahlung
Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung durch Überweisung zu entrichten. Sie setzt sich, je nach Angebot, aus einem nicht übertragbaren Kurskostenanteil und einem Fahrtkostenanteil zusammen.
Skipässe, Liftkarten und Verpflegung sind vom Teilnehmer unmittelbar selbst zu bezahlen; vorab erteilte Auskünfte des SCP zu diesen Kosten sind unverbindlich, falls bei der Anmeldung nicht anders angegeben.
Der Zahlungsbeleg gilt als Teilnehmerausweis und ist bei den gebuchten Fahrten mitzuführen.
§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne besondere Voraussetzungen durch schriftliche Erklärung (E-Mail reicht) vom Vertrag wie folgt zurücktreten:
- Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn: volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
- Rücktritt bis 15 Tage vor Beginn: Rückerstattung von 50 % der Teilnahmegebühr.
- Danach: die volle Teilnahmegebühr wird fällig, keine Erstattung.
§ 5 Nichtteilnahme wegen Krankheit oder Unfall
Kann ein Teilnehmer wegen Krankheit, Unfall oder vergleichbarer Umstände an einzelnen Tagen oder der gesamten Veranstaltung nicht teilnehmen, erstattet der SCP bei Vorlage eines ärztlichen Attests die anteilige Teilnahmegebühr (bezogen auf ausgefallene Tage bzw. die gesamte Veranstaltung) abzüglich einer Unkostenpauschale von 25 €.
Das Attest ist innerhalb von 7 Tagen nach dem betroffenen Termin per E-Mail an die Geschäftsstelle einzureichen. Ohne fristgerecht vorgelegtes Attest gilt ausschließlich die Rücktrittsstaffel aus § 4.
Eventuelle Ansprüche gegenüber einer Unfall- oder Krankenversicherung (siehe § 8) bleiben von dieser Regelung unberührt und sind gesondert geltend zu machen.
§ 6 Absage oder Änderung durch den SCP
Der SCP behält sich vor, in Aussicht genommene Skigebiete aus besonderem Grund (z. B. Witterungs- oder Straßenverhältnisse) zu ändern sowie einzelne Kurstage oder Fahrten wegen besonders ungünstiger Witterungs-, Schnee- oder Straßenverhältnisse oder vergleichbarer Umstände abzusagen oder zu verkürzen. In diesen vom SCP nicht zu vertretenden Fällen wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
Der SCP kann eine Veranstaltung bei ungenügender Teilnehmerzahl und der Nichtauslastung eines Busses absagen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr vom SCP erstattet.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl einer Kursklasse kann der Kurs mit einem anderen Kurs zusammengelegt werden.
§ 7 Ausrüstung und Sicherheit
Der Teilnehmer bzw. seine gesetzlichen Vertreter tragen eigenverantwortlich dafür Sorge, dass die Ausrüstung den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht. Ski oder Snowboard müssen Stahlkanten und eine funktionierende, geprüfte Sicherheitsbindung haben; die Prüfung und Einstellung hat vor Kursbeginn ausschließlich durch ein Fachgeschäft zu erfolgen. Die Übungsleiter dürfen Bindungen mangels Messgeräts nicht selbst verstellen; dies gilt sinngemäß auch für Snowboardbindungen.
Skistöcke, Ski und Snowboards sollten zur Vermeidung von Verwechslungen mit dem Namen des Teilnehmers gekennzeichnet werden. Der SCP und die Busunternehmen haften nicht bei Verlust oder Verwechslung.
Das Tragen eines funktionstüchtigen Skihelms mit Skibrille ist verpflichtend; ein Rückenprotektor wird empfohlen. Der SCP ist nicht verpflichtet, die Ausrüstung zu prüfen. Stellen sich gravierende Mängel heraus, kann der SCP den Teilnehmer ohne Erstattung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Bei nicht vollständiger Schutzausrüstung ist eine Teilnahme aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich.
§ 8 Versicherung
Die Kursteilnehmer sind über den SCP nicht unfall-, haftpflicht- oder krankenversichert.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, zusätzlich eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung (einschließlich Such-, Rettungs- und Bergekosten, z. B. über eine DSV-Versicherung) sowie, bei Auslandsfahrten, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
§ 9 Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des SCP, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (z. B. Übungsleiter) beruhen, haftet der SCP unbeschränkt.
Für sonstige Schäden ist die Haftung des SCP bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten; das sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf). In diesen Fällen ist die Haftung des SCP auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Leistungen Dritter, die der Teilnehmer unmittelbar selbst bucht oder bezahlt (insbesondere Skipässe, Liftkarten, Verpflegung und Skirennen), sind nicht Vertragsbestandteil; für deren Erbringung haftet der SCP nicht. Für Schäden, die Teilnehmern durch andere Pistenbenutzer oder sonstige Dritte zugefügt werden, die nicht Erfüllungsgehilfen des SCP sind, haftet der SCP ebenfalls nicht.
Eine Haftung für Garderobe, Ausrüstung und Wertgegenstände der Teilnehmer wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vom SCP oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Übungsleiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des SCP.
Sportunfälle und Sachbeschädigungen sind unverzüglich, möglichst innerhalb von 8 Tagen nach dem Ereignis, dem Vereinsvorstand anzuzeigen. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Verhalten der Teilnehmer und Ausschluss
Bei berechtigten Beschwerden anderer Teilnehmer, Eltern, Übungsleiter oder Busfahrer über unangemessenes Verhalten kann der SCP den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme bzw. Mitfahrt ausschließen; dies gilt insbesondere, wenn sich ein Teilnehmer unerlaubt von seiner Gruppe entfernt. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht. Den Anweisungen des Vorstands bzw. der jeweiligen Kursleiter ist unbedingt Folge zu leisten.
§ 11 Bildrechte
Der SCP behält sich vor, Fotos, insbesondere Gruppenfotos von SCP-Veranstaltungen, auf der Vereinshomepage zu veröffentlichen. Es gilt die im Rahmen des Vereinsbeitritts übermittelte Datenschutzerklärung mit den dort erteilten Einwilligungen. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit schriftlich (E-Mail reicht) widerrufen werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Der Vorstand